🔥 Tipp des Monats 🔥
Auch Gasleitungen haben ihre kleinen Schwächen!
Viele Heizungsanlagen werden mit dem Brennstoff Erdgas betrieben. Alterung, Umbauten und Zweckentfremdung können zu gefährlichen Mängeln führen:
Feine Risse, ausgetrocknete Dichtungen und Rost sind die häufigsten „Altersschwächen“ von Gasleitungen.
Verkleidet oder als Steigleitungen in Schächten verlegt, werden diese Mängel über Jahre nicht erkannt und behoben. Bei Umbauten entstehen Überlastungen der Rohrleitungen.
Die Folge: Aus Leckagen entströmt Gas. Die hohen Personen- und Schachschäden die daraus enstehen können, sind aus Presse, Rundfunk und Fernsehen alle bekannt.
Regelmäßige und sachkundige Überprüfung sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gefordert.
Durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfen seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermieter obliegen darüber hinaus der Prüfung- und Instandhaltungspflicht.
Im Rahmen einer Sichtkontrolle kontrolliert unser Fachmann sämtliche Leistungsverläufe Ihrer Gasanlage, inklusive aller Gerätezuleitungen im Gebäude.
Anschließend wird mittels modernster Messtechnik eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Damit können auch unzugängliche Leitungen zuverlässig überprüft werden.
Die Prüfung erfolgt in gebäudespezifischen Intervallen, je nach Alter und Zustand alle 5 – 10 Jahre.
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie ein Überprüfungszertifikat mit der Dokumentation der durchgeführten Druckprobe.
Durch Früherkennung von Schäden vermeiden Sie hohe Sanierungskosten.